Written by admin on 8. Februar 2011 – 13:59
Gerade noch schön fürs Fotobuch posiert und schon steht ein Jobwechsel an. Ob die Familienidylle nun zerstört ist oder der Wohnortwechsel als Chance genutzt wird um Steuern zu sparen und Flexibilität dazuzugewinnen hängt fast immer ganz von davon ab wie geschickt man sich mit dem Finanzamt anstellt und welche Vorteile man für sich selbst erkennt. Hierbei entstehen meist enorme Summen die steuerlich abgesetzt werden können. Dieser Artikel soll die Vorteile bei doppelter Haushaltsführung und damit verbundener steuerlicher Absetzbarkeit von Familienheimfahrten im Detail beleuchten, da immernoch einige Arbeitnehmer keine Steuererklärung machen und sie dem Staat so eine große Menge Geld schenken.
Wozu einen Lebensmittelpunkt/eigener Hausstand
Eines der wichtigsten Fragen bei der doppelten Haushaltsführung ist der Lebensmittelpunkt. Dieser ist dringend notwendig um Fahr- und sonstige Kosten gelten machen zu können. Ein eigener Haustand ist bei verheirateten Partnern immer der Wohnsitz des Partners. Bei nicht verheirateten Lebensgefährten oder Singles wird ein eigener Hausstand nur anerkannt sofern nachweisbar Miete für diesen Wohnraum gezahlt wird und er über alles verfügt, was eine Wohnung ausmacht. Also eine Kochmöglichkeit, eigenes Besteck und Geschirr, ein Badezimmer und eine Schlafmöglichkeit. Gerade bei Auszubildenden oder Jugendlichen, die noch bei Ihren Eltern wohnen ist es daher sehr schwer den eigenen Hausstand nachzuweisen.
Der zweite Wohnsitz
Ist ein eigener Hausstand nachweisbar können die Kosten für den Zweitwohnsitz am Arbeitsort komplett steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür dient ein Mietvertrag und eine regelmäßiger Zahlungsausgang vom Konto als Nachweis genug.
Die Familienheimfahrt
Wer neben dem zweiten Wohnsitz zusätzlich noch die Fahrten vom Arbeitsort zum Heimatort steuerlich geltend machen kann sollte folgendes bedenken. Jede einzelne Fahrt ist nachzuweisen und kann ggf. vom Finanzamt geprüft werden. Aufgrund der vielen Betrugsversuche wird dies auch regelmäßig kontrolliert. Die Art der Beförderung ist hierbei unerheblich solange für die zurückgelegte Strecke ein Beleg existiert. Existiert der Beleg so kann über die Kilometerpauschale die gesamte Strecke mit 0,30 € pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Es gilt, wie bei der Entfernungspauschale üblich, die “kürzeste” Strecke. Pro Woche ist eine Familienheimfahrt steuerlich absetzbar und im Gegensatz zum Arbeitsweg gibt es keine Deckelung bei 4.800 €.
Bahncard 100 für Familienheimfahrten
Wer eine Bahncard 100 besitzt hat es schwer die Heimfahrten nachzuweisen. Die einzige mir bekannte Möglichkeit ist der Kauf von Reservierungen und das Stanzen der Reservierungsscheine durch den Schaffner. Wer kein Geld für Reservierungen ausgeben möchte kann sich auch Reisepläne mit der Zange stanzen lassen.