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	<title>Kommentare für Anwälte im Internet</title>
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	<description>Das Portal für Rechtssuchende und Anwälte</description>
	<lastBuildDate>Sun, 06 Nov 2011 07:55:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit von Klaus-Uwe Stickdorn</title>
		<link>http://www.anwalt-internet.com/rechtsschutzversicherung-ohne-wartezeit.htm#comment-118</link>
		<dc:creator>Klaus-Uwe Stickdorn</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Nov 2011 07:55:35 +0000</pubDate>
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		<description>Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Mitteilung, ob es eine Rechtschutzversicherung angeboten wird, bei der die übliche 3-monatige Wartezeit entfällt.
Gegen mich steht ein Mietrechtstreit an, der für mich nicht zu erkennen war.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Uwe Stickdorn</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich bitte um Mitteilung, ob es eine Rechtschutzversicherung angeboten wird, bei der die übliche 3-monatige Wartezeit entfällt.<br />
Gegen mich steht ein Mietrechtstreit an, der für mich nicht zu erkennen war.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Bemühungen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Klaus-Uwe Stickdorn</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Scheinselbstständig oder Freiberufler? von Eike</title>
		<link>http://www.anwalt-internet.com/scheinselbststandig-oder-freiberufler.htm#comment-117</link>
		<dc:creator>Eike</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 06:53:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-internet.com/?p=68#comment-117</guid>
		<description>Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und arbeite hauptsächlich für eine Firma. Parallel dazu bin ich allerdings woanders sozialversicherungspflichtig angestellt (40 Stunden im Monat). Ich bin der Meinung gehört/gelesen zu haben, dass bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, eine parrallel dazu laufende Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen ist. Ich durch meine feste Anstellung also gar nicht scheinselbstständig sein kann. Stimmt das?  Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und arbeite hauptsächlich für eine Firma. Parallel dazu bin ich allerdings woanders sozialversicherungspflichtig angestellt (40 Stunden im Monat). Ich bin der Meinung gehört/gelesen zu haben, dass bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, eine parrallel dazu laufende Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen ist. Ich durch meine feste Anstellung also gar nicht scheinselbstständig sein kann. Stimmt das?  Danke</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Scheinselbstständig oder Freiberufler? von admin</title>
		<link>http://www.anwalt-internet.com/scheinselbststandig-oder-freiberufler.htm#comment-77</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 13:30:57 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Ramona,
Was du schilderst klingt nach Scheinselbstständigkeit obwohl man es sich natürlich nochmal im Detail anschauen müsste</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ramona,<br />
Was du schilderst klingt nach Scheinselbstständigkeit obwohl man es sich natürlich nochmal im Detail anschauen müsste</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Scheinselbstständig oder Freiberufler? von Ramona</title>
		<link>http://www.anwalt-internet.com/scheinselbststandig-oder-freiberufler.htm#comment-76</link>
		<dc:creator>Ramona</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jan 2011 13:07:07 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe eine frage...Mein mann ist laut papiere selbständig(freiberufler) hat aber einen Abrbeitgeber..Das heißt das mein mann selber alles bezahlen muss...krankenversieherung,lohnsteuer,renteversieherung...had einen feste arbeit seit und einen feste einkom...Für mich das ist keine selbständigkeit..oder sehe ich das fals??? Der kann über nichts enscheiden und ist fest verbundet....als alle andere angeschtelte nur mit viel mehr kosten...Ich brauche nur einen meinung...Danke</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe eine frage&#8230;Mein mann ist laut papiere selbständig(freiberufler) hat aber einen Abrbeitgeber..Das heißt das mein mann selber alles bezahlen muss&#8230;krankenversieherung,lohnsteuer,renteversieherung&#8230;had einen feste arbeit seit und einen feste einkom&#8230;Für mich das ist keine selbständigkeit..oder sehe ich das fals??? Der kann über nichts enscheiden und ist fest verbundet&#8230;.als alle andere angeschtelte nur mit viel mehr kosten&#8230;Ich brauche nur einen meinung&#8230;Danke</p>
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