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Hilfe! – Ich werde gemobbt
This is my site Written by admin on 22. Juli 2010 – 13:45

Der Begriff Mobbing kommt aus der englischen Sprache und hat sich hier als übergeordneter Begriff für Anfeindungen am Arbeitsplatz von Vorgesetzten an untergebene Mitarbeiter und auch zwischen Kollegen untereinander etabliert.

Nicht alle im Arbeitsleben auftretenden Konfliktsituation werden dabei als Mobbing bezeichnet, es handelt sich vielmehr um gezielte aggressive, sich häufig wiederholende Angriffe gegen eine oder mehrere bestimmte Personen, die das Ziel haben, die Persönlichkeit des betreffenden Menschen systematisch zu zerstören.

Mobbing in der Rechtsprechung

Mit dem weit verbreiteten Problem des Mobbings am Arbeitsplatz haben sich in den letzten Jahren auch immer häufiger Gerichte auseinandersetzen müssen.
Das LAG Thüringen definiert Mobbing in seinem Urteil vom 10.04.2001, AZ 5 Sa 403/00, dass Voraussetzung für Mobbing ist, dass es sich “fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende Verhaltensweisen handelt.” Einzelne Angriffe reichen daher allein für die Entstehung von Anspruchs-, Gestaltungs- und Abwehrrechten des Opfers nicht aus.

Die 1. Kammer des LAG Thüringen wiederum hat am 10.06.2004 mit AZ 1 Sa 148/01 seine Leitentscheidung aus dem Jahre 2001 heftig attackiert und entschieden, Mobbing liege nur bei systematischen und zielgerichteten Anfeindungen vor. Bei Eskalation einer psychisch bedingten Konfliktsituation sei das nicht gegeben. Ein Leitsatz des Urteils beschreibt, es sei “nicht hilfreich”, wenn Gerichte den Eindruck erwecken, sie müssten gegenüber Mobbing ein klares Stop-Signal setzen. So seien konkrete Tatsachen im Einzelfall entscheidend und nicht Rechtsfragen.

Laut OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.2003, AZ 4 U 51/03 wird ebenfalls der erforderliche so genannte Fortsetzungszusammenhang der verschiedenen Mobbinghandlungen betont. Laut OLG Stuttgart muss ein Schikanewillen erkennbar sein.

Mobbing – Bedeutung in der Arbeitswelt

Etwa 2,7 % der Arbeitnehmer werden gemobbt, es hat große wirtschaftliche Auswirkungen für die Betroffenen und die Unternehmen, wenn die Arbeitnehmer aufgrund von Mobbing nicht mehr ihre Tätigkeit ausüben können, erkranken, kündigen oder sich im Extremfall sogar das Leben nehmen.

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