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Welche Ausbildung hat ein Detektiv
This is my site Written by admin on 2. August 2010 – 12:43

Für Detektive gibt es – im Gegensatz zum Bewachungsgewerbe, dessen Ausübung gem. § 34a GewO eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis bedarf – quasi keine gesetzlichen Vorgaben. Bei der Berufsbezeichnung Detektiv handelt es sich nicht um eine geschütze Berufsbezeichnung. Es bedarf demnach keinem Ausbildungs- oder Studienabschluss.

Es genügt vielmehr die schlichte Anmeldung eines Gewerbes nach Maßgabe des § 14 GewO. Diese Gewerbeanmeldung muss bei den zuständigen Ordnungsbehörden/Stadtverwaltungen stattfinden.

Die jeweils zuständige Ordnungsbehörde prüft gem. § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO die Zuverlässigkeit des Detektivs. Hierfür muss der Detektiv ein Führungszeugnis (§ 30 Abs. 5 BZRG) sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 Gew0) beantragen. Durch diese Auskünfte können Behörden bei Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ein Untersagungsverfahren gem. § 35 GewO einleiten, bevor die Tätigkeit in nennenswertem Umfang aufgenommen wird (Einzelheiten zur Art und Weise einer Gewerbeuntersagung finden sich bei Stober, NWB E 30 S. 1235 ff.).

Leider ist nicht mal der Nachweis finanzieller Sicherheiten, einer Haftpflichtversicherung oder etwa minimaler Fachkunde vorgesehen und demnach keine Vorraussetzung für die Tätigkeit(vgl. die

auf § 34a Abs. 2 GewO beruhende Bewachungsverordnung). Einschlägige Berufsverbände fordern schon lange einen Fachkundenachweis einzuführen und präventive Zuverlässigkeitsprüfungen vor der Gewerbeeröffnung durchzuführen. Diese Zuverlässigkeitsprüfungen sollen auch die Prüfung aller Mitarbeiter einer solchen Detektei einschließen.

Leider sind jene Regelungen der Berufsverbände zur Ausbildung, Prüfung oder Fortbildung der Detektive nur innerhalb der Verbände verbindlich. In der aktuellen Rechtssituation kann sich demnach praktisch jeder „Privatdetektiv“ nennen und die Dienste öffentlich anbieten.

Als Kunde sollte man demnach genau darauf achten ob und wenn ja welchem Berufsverband die jeweilige Detektei angehört. Neben Zugehörigkeit zu einem Berufsverband sind auch Referenzen früherer (seriöser) Mandanten sehr aussagekräftig.

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