Rückkaufwert einer Lebensversicherung
Written by admin on 3. November 2010 – 11:15
Ein Rückkauf einer Lebensversicherung findet dann statt, wenn der Eigner dieser Versicherung dieselbe kündigt und ein durch Vertrag oder Gesetz vereinbarter Rückkaufswert besteht (Vgl. §169 VVG in er BRD, §176 VVG in Österreich und Art. 91 VVG Schweiz). Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen und Basisrenten sind nicht Rückkauf-fähig. 1.Rechtsfolgen beim Rückkauf einer Lebensversicherung. Der Versicherer ist dem Versicherten [...]